1. Nach GRW S. 176 erfolgt der Infektionswurf bei der Werkrankheit direkt nach dem Biss, das Opfer darf nach den üblichen Regeln eine Aktive Abwehr mit Zähigkeit durchführen.
1. Nach GRW S. 176 erfolgt der Infektionswurf bei der Werkrankheit direkt nach dem Biss, das Opfer darf nach den üblichen Regeln eine Aktive Abwehr mit Zähigkeit durchführen.
Ich sehe es immer noch nicht - kannst du mal den genauen Satz angeben, in dem das steht?
(Ich hacke deshalb darauf herum, weil der Zustand des Betroffenen mitten in einem Kampf ja deutlich anders sein kann als fünf Minuten später oder gar in der nächsten Erholungsphase.)
EDIT: Und noch eine Frage:
3. Muss eine Person, die mehrfach von einem Lykanthropen verletzt wird, auch mehrere Infektionswürfe überstehen?
Ich sehe es immer noch nicht - kannst du mal den genauen Satz angeben, in dem das steht?
Kann ein Spieler nicht eine Zähigkeitsprobe machen, um sich gegen eine Infektion zu wehren (wie bei Giften)?Ja, das geht, aber hier muss zuerst geklärt werden, ob der Charakter sich der Infektionsgefahr bewusst ist. Im Falle der Werkrankheit muss also das Opfer erstens den Angreifer als Werbestie identifiziert haben und zweitens wissen, dass der Fluch durch einen Biss übertragen werden kann.
Reicht es nicht generell davon ausgehen zu können, dass man sich eine Krankheit zuziehen kann? Gerade bei irgend einer "Vieh", dass einen Beißt kann meiner Ansicht nach jeder davon ausgehen, dass da irgendwelche Krankheitserreger übertragen werden (bzw. auch in Lorakis werden die Einwohner wissen, dass Bisse von Kreaturen zu Erkrankungen führen können)Kann ein Spieler nicht eine Zähigkeitsprobe machen, um sich gegen eine Infektion zu wehren (wie bei Giften)?Ja, das geht, aber hier muss zuerst geklärt werden, ob der Charakter sich der Infektionsgefahr bewusst ist. Im Falle der Werkrankheit muss also das Opfer erstens den Angreifer als Werbestie identifiziert haben und zweitens wissen, dass der Fluch durch einen Biss übertragen werden kann.
Besagtes Wissen ist generell zugänglich auf Lorakis, ob es auch dem SC zur Verfügung steht, muss die Gruppe im Vorfeld festlegen oder es auf einen Identifikationswurf ankommen lassen.
Gesendet von meinem FIG-LX1 mit Tapatalk
Reicht es nicht generell davon ausgehen zu können, dass man sich eine Krankheit zuziehen kann? Gerade bei irgend einer "Vieh", dass einen Beißt kann meiner Ansicht nach jeder davon ausgehen, dass da irgendwelche Krankheitserreger übertragen werden (bzw. auch in Lorakis werden die Einwohner wissen, dass Bisse von Kreaturen zu Erkrankungen führen können)Kann ein Spieler nicht eine Zähigkeitsprobe machen, um sich gegen eine Infektion zu wehren (wie bei Giften)?Ja, das geht, aber hier muss zuerst geklärt werden, ob der Charakter sich der Infektionsgefahr bewusst ist. Im Falle der Werkrankheit muss also das Opfer erstens den Angreifer als Werbestie identifiziert haben und zweitens wissen, dass der Fluch durch einen Biss übertragen werden kann.
Besagtes Wissen ist generell zugänglich auf Lorakis, ob es auch dem SC zur Verfügung steht, muss die Gruppe im Vorfeld festlegen oder es auf einen Identifikationswurf ankommen lassen.
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Immer speziell zu wissen, gegen was man sich wehren muss (Krankheit X, Gift Y) macht es meiner Ansicht nach in nahezu allen Fällen unmöglich sich dagegen zu wehren
ZitatIch sehe es immer noch nicht - kannst du mal den genauen Satz angeben, in dem das steht?
Es ist tatsächlich nicht explizit angegeben, daß sofort, wenn eine in der Kategorie Infektionsart beschriebene Situation vorkommt, der Infektionswurf durchgeführt wird. Da es sich bei Infektionsart um eine regeltechnische Formulierung handelt (kursiv geschrieben), und kein anderer direkter Auslöser genannt ist, ist es wohl so gemeint.
Daher müsste dann nach jedem Biß wieder der Infektionswurf durchgeführt werden (wer schon infiziert ist, könnte sich das natürlich sparen - es ist aber gruppenabhängig vermutlich der Spannung zuträglich, wenn man als SL weiterhin würfelt, da der Spieler ja nicht unbedingt weiß, ob die Probe gelungen ist oder nicht).
Auslegungssache (keine harten Fakten): Es steht zwar in B&U, daß die Werkrankheit keinen Verlauf hat, nach GRW176 dauert eine Krankheit aber maximal #Grad Wochen. Man könnte also u.U. verlaufsabhängige Heilmöglichkeiten in den ersten 4 Wochen zulassen?
*sucht schon mal die schweren Mondstahlfesseln* :-\
Das wäre auch meine Interpretation gewesen. Aber ich halte das eben für eine Interpretation und nicht wie SeldomFound für etwas, das tatsächlich zweifelsfrei verregelt ist.
Ja, besonders optimistisch bin ich da auch nicht (zumal er nach obiger Interpretation gleich drei Infektionswürfe überstehen müsste)...
ZitatIch sehe es immer noch nicht - kannst du mal den genauen Satz angeben, in dem das steht?
Es ist tatsächlich nicht explizit angegeben, daß sofort, wenn eine in der Kategorie Infektionsart beschriebene Situation vorkommt, der Infektionswurf durchgeführt wird. Da es sich bei Infektionsart um eine regeltechnische Formulierung handelt (kursiv geschrieben), und kein anderer direkter Auslöser genannt ist, ist es wohl so gemeint.
Daher müsste dann nach jedem Biß wieder der Infektionswurf durchgeführt werden (wer schon infiziert ist, könnte sich das natürlich sparen - es ist aber gruppenabhängig vermutlich der Spannung zuträglich, wenn man als SL weiterhin würfelt, da der Spieler ja nicht unbedingt weiß, ob die Probe gelungen ist oder nicht).
Das wäre auch meine Interpretation gewesen. Aber ich halte das eben für eine Interpretation und nicht wie SeldomFound für etwas, das tatsächlich zweifelsfrei verregelt ist.
Ok...also im schlimmsten Fall (Krankheit Grad 5 und mit 2W10 eine 20 gewürfelt) darf man dann wohl eine aktive Abwehr machen, um zusammen mit der KW die 40 zu übertreffen, um nicht betroffen zu werden.
KW war glaube ich 17 bei dem betroffenen SC, Zähigkeit irgendwas unter 15 (HG 1 eben)
Also im besten Falle 17+10 (eher weniger bei noch weniger Zähigkeit) durch einen Triumph bei der Zähigkeitsprobe, wobei wir von der 40 immer noch weit entfernt sind. Und Splitterpunkte hatte er auch bereits keine mehr.
*sucht schon mal die schweren Mondstahlfesseln* :-\
Ich bin nicht sicher ob die obige Interpretation (ein Infektionswurf pro gelungenem Angriff des Werwesens) wirklich vollständig passend ist. Gemäss der Angaben der Krankheit fungiert nur der Biss des Werwesens als Überträger. Werwesen verwenden als Angriffsart"Körper" und besitzen neben ihren Zähnen auch Klauen. Es ist also durchaus möglich das nicht jeder Angriff des Werwesens auch ein Biss sein muss. Ich glaube hier wird der Spielleiter bestimmen müssen ob das Werwesen bei dem Angriff gerade "nur" versucht hat den Getroffenen mit seinen Klauen in Streifen zu reißen oder ob das Werwesen ein Stück Fleisch aus dem Opfer heraus beißen wollte.
Oh, mich hat der Werwolf nicht getroffen, aber unser Fernkämpfer war zu nah an der Bestie dran, die sind ja schnell.