Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Xx-Moqtah-xX am 02 Jul 2018, 09:56:32
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Hallo liebes Forum,
es heißt ja bei den Mondwölfen das sie sich anhand mit den Gift des Mondskorpions in einen Blutrausch versetzen.
Gibt es den irgendwo die Werte von den Mondskorpion und ich nehme an das dies auch der Tiervertraute wäre oder?
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Im Sumarkar-Band sollte der Mondskorpion unter den Kreaturen aufgelistet sein. Sein Gift verursacht den Zustand Rasend.
Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk
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Dort steht leider nur die Verweisung auf das Regelwerk: Die Regeln zum normalen Skorpion.
Das einzige was ich gefunden habe ist die Auswirkung des kaufbaren Giftes.
Benutzen die Jünger des vor jedem Kampf?
Oder nur zu den Rituellen bzw. zu den Kämpfen um den Gruppenfrieden wieder herzustellen?
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@Xx-Moqtah-xX
Bitte keine Screenhots aus nicht frei verfügbaren Regelwerken (wie etwa dem Grundregelwerk) posten. :)
LG
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Man kann sicher für die Werte des Mondskorpions die des normalen Skorpions aus dem GRW S.285 nehmen.
Das Gift, daß die Mondwölfe nutzen, ist ein Einnahmegift. Skorpione haben per se aber erstmal ein Blutgift. Somit ist es warscheinlich, daß aus dem Blutgift des Mondskorpions erstmal das gewünschte Einnahmegift hergestellt werden muß (regeltechnisch kann es nicht dasselbe sein, da eine Blutwirkung im Sumarkar-Band nicht aufgelistet ist).
Dazu würde ich eine Tierführungs-Probe (oder Naturkunde) für das Giftmelken des Skorpions ansetzen, und anschließend eine Alchemie-Probe zur Herstellung des Mondgiftes.
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Es steht in Sumarkar drinnen.
Das sie sich stechen lassen von ihrem Vertrauten um in diesen Zustand zukommen.
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@Xx-Moqtah-xX
Bitte keine Screenhots aus nicht frei verfügbaren Regelwerken (wie etwa dem Grundregelwerk) posten. :)
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Benutzen die Jünger des vor jedem Kampf?
Oder nur zu den Rituellen bzw. zu den Kämpfen um den Gruppenfrieden wieder herzustellen?
Von der Beschreibung her nur für die Ritualkämpfe, zu denen auch der Zweikampf mit einer wilden bestie zählt.
Es gibt sogar die Auflage, dass man nicht zulassen darf, dass jemand anderes als der Jünger das Gift einnimmt.