Splittermond Forum
Regeln => Charaktererschaffung => Thema gestartet von: Turaino am 01 Feb 2018, 13:44:10
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Hallo alle zusammen :)
Eine Frage zur Abrichtung "Zauberkunde"
Die Einschränkung der Häufigkeit: einmal pro Magieschule und Heldengrad - Bedeutet das, dass es pro HG einmal wählbar ist und gleichzeitig nicht zweifach pro Magieschule wählbar ist oder, dass es pro Magieschule nur so oft gewählt werden kann wie es dem HG entspricht aber für so viele Magieschulen wie gewünscht oder, dass es so oft wie die Summe aus Magieschulen und HGs wählbar ist?
Beispiel zu 1: HG2, 3 Magieschulen, die Abrichtung kann auf Magieschule 1 und 2 angewendet werden, sonst nicht. Also 2 mal wählbar.
Beispiel zu 2: HG2, 3 Magieschulen, es kann insgesamt 6 mal gewählt werden, 2 mal pro Magieschule
Beispiel zu 3: HG2, 3 Magieschulen, es kann insgesamt 5 mal gewählt werden.
Zu den Voraussetungen: Kann man es auch auf HG1 wählen, wobei kein Zauber beigebracht wird, man aber die Bonuspunkte bekommt? (Die Voraussetzung ist ja Stärke Tiervertrauter und Familiarabrichter 2 für Zauber bis Grad 3, + Meisterbändiger für Grad 4)
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Ich hatte das so verstanden, dass es so ist, wie bei deinem Beispiel 2 angegeben.
Also für jeden Heldengrad kann je Schule genau 1 mal es gewählt werden. Bei 2 Schulen und HG1 also jeweils 1 (pro Schule), bei HG2 jeweils 2 (pro Schule).
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Zu der anderen Frage:
Man kann diese Abrichtung erst ab HG2 beibringen, dafür dann halt für jede Magieschule zweimal (1x für HG1, 1x für HG2).