Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Madarion am 08 Okt 2017, 15:21:05
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Hallo zusammen,
Während unserer letzten Spielsitzung kam die Frage auf in wie weit Beherrschungszauber auf ein bereits beherrschtes Ziel möglich sind. Der Großteil tendierte dazu, dass das zumindest problematisch sein sollte, Entscheidung ist aber noch offen, daher hier mal zur Diskussion :-)
Im konkreten Fall ging es um Furcht auf einen durch Willenloser Diener kontrollierten Charakter. Im Regelwerk haben wir bisher nichts dazu gefunden bzw. Können uns an nichts in der Richtung erinnern.
Eine mögliche Hausregeltendenz wäre den Furchtzauber gegen den GW des Beherrschers zu zaubern.
LG
Mada
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Beherrschungszauber können ganz normal gewirkt werden.
Wenn die Beherrschungen unterschiedliche, sich widersprechende Verhaltensweisen zur Folge haben, dann wirkt der stärkere (i.e. Höherer Grad bzw. bei der Probe erreichter Wert) über dem schwächeren.
Gleiches gilt, wenn es der selbe Beherrschungszauber ist. Dann wird der besser gewirkte Zauber.
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Danke dir :)
In die Richtung mit widersprechend geht das für uns.
Der Zauber Willenloser Diener sorgt ja für Befehlsfolge, sofern dadurch nicht direkt das eigene Leben bedroht ist. Furcht sorgt für Angsterfüllt, also eingeschüchtert, aber halt nicht Todesangst. Der Befehl des Beherrschers (an einen unserer 2 Hauptkämpfer) lautete mit aller Gewalt den Rest der Gruppe zu töten. Für uns stellte sich damit die Frage ob in so einem Fall der Beherrschte mit oder ohne Sicherheitswürfen zuschlägt.
LG
Mada
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Mit.
Ich sehe zumindest kein Grund, warum "Furcht" hier nicht wirken sollte.
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Der Angsterfüllte schlägt ja mit "aller Gewalt" zu, wenn er Sicherheitswürfe macht, weil das das Maximalmaß an Gewalt ist, das er ausüben kann.
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Zustimmung von meiner Seite (persönliche Meinung, kein offizielles Ruling): Willenloser Diener überschreibt nicht alle anderen Beherrschungszauber (oder allgemeiner: Zustände).
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Danke euch für die Antworten :)