Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Penslinger am 21 Mär 2017, 11:29:28
-
Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zur Stärke Ausdauernd, genau gesagt zum letzten Punkt (Überanstrengung). Bei Ausdauernden Charakteren gilt laut der Stärke die KON als verdoppelt, bei der Berchenung von Überanstrengung. Soweit so gut.
Bei Überanstrengung (S. 175) steht, die Anzahl der Stunden die ein Charakter schwere Arbeit verrichten kann, entsprecht Kon x 2. Bezieht sich die doppelte Konstitution aus der Stärke Ausdauernd auf diesen Zeitraum (würde ja heißen, die Zeit die der Charakter so arbeiten kann würde insgesammt vervierfacht) oder bezieht sich das auf einen anderen Punkt in der Überanstregungnsregel (oder gar alle wo KON hineinfallt also auch auf den Zähigkeitswurf)?
Danke schonmal für die Klarstellung.
Herzlichst Penslinger
-
Ja, mit der Stärke Ausdauernd kannst du KONx4 Stunden arbeiten, ohne dass du dich überanstrengst.
Unter der Wirkung des Zaubers "Ausdauer stärken" wären es in Kombination mit "Ausdauernd" dann sogar (KON+2)x4.
Gruß,
Cerren
-
Ok, danke für die Klarstellung! Fein, dann kann meine zierliche Vargin einige Stunden am Stück tanzen ;)
Dankend Penslinger