Splittermond Forum
Regeln => Kampfregeln => Thema gestartet von: iCre am 06 Jan 2017, 22:47:56
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Hallo zusammen,
verstehe ich das richtig dass Fernkampfwaffen vom Pferderücken aus nur eingesetzt werden können wenn sie das merkmal Reiterwaffe tragen oder wenn sie einhändig geführt werden können?
Damit entfallen fast alle Schusswaffen oder verstehe ich hier die Seite 28 Bestienmeister ganz falsch?
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Das ist soweit korrekt, ja.
Die einzige Ausnahme sind Wurfwaffen und unter diesen bevorzugt die Reiterwaffe Wurflanze.
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Meiner Meinung nach erlaubt die Meisterschaft Freihändigkeit (GRW S. 134, BM S. 38) den Einsatz beliebiger zweihändiger Waffen vom Pferderücken aus. Die Aufzählung auf S. 28 zu der Meisterschaft ist im Gegensatz dazu nicht abschließend und sagt nur noch einmal, dass das auch für zweihändige Reiterwaffen gilt.
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Hi!
@iCre
Du hast Recht. Im Bestienmeister steht auf S. 28 explizit
Zweihändige Waffen ohne das Merkmal Reiterwaffe können nicht vom Pferderücken aus eingesetzt werden.
Ich finde, klarer kann eine Regelaussage kaum sein. :)
Anmerkung: Bei Schusswaffen benötigst du zum Bereitmachen der Waffe nichtsdestotrotz zwei Hände.
LG
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Die Meisterschaft Freihändigkeit erlaubt einem explizit, von dieser allgemeinen Regel abzuweichen: "Dadurch kann er Waffen mit dem Merkmal Zweihändig vom Rücken seines Reittiers aus einsetzen." (BM, S. 38).
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Also ich finde auch dass sich die Meisterschaften evtl. widersprechen. Was ist aber wenn die Meisterschaft Freihändigkeit nur für Reiterwaffen gilt?
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Schaut Euch mal MSK Seite 33 an. Da gibt es den Reiterbogen mit den Merkmalen Reiterwaffe und Zweihändig.
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Also ich finde auch dass sich die Meisterschaften evtl. widersprechen. Was ist aber wenn die Meisterschaft Freihändigkeit nur für Reiterwaffen gilt?
Das glaube ich eigentlich nicht, denn das steht bei der Meisterschaft nicht dabei. Und ich sehe da auch keinen Widerspruch: es gibt eine allgemeine Regel und eine Meisterschaft, die diese Regel ändert/außer Kraft setzt. Das gibt es doch schon mehrmals in den Regeln. Zum Beispiel ist "Aufstehen" laut allgemeiner Regel eine kontinuierliche Aktion, aber mit der Meisterschaft Stehaufmännchen eine Sofortige Aktion.
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Ich sehe es auch so, dass Freihändigkeit eben genau das erlaubt, was da steht, unabhängig von Reiterwaffe oder nicht.
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Bestienmeister Seite 37 gibt es unter Schusswaffen die Meisterschaft: Berittener Schütze.
Edit: Auf den Seiten 27-28 Bestienmeister wir es doch geklärt.
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Ich sehe es auch so, dass Freihändigkeit eben genau das erlaubt, was da steht, unabhängig von Reiterwaffe oder nicht.
Nur dass Freihändigkeit aus dem Grundregelwerk kommt und die Regel, dass nur zweihändige Reiterwaffen vom Pferderücken geführt werden können, aus dem Bestienmeister-Band. Freihändigkeit kann die Regel aus dem Bestienmeister-Band also noch gar nicht berücksichtigt haben und diese daher meiner Meinung nach auch nicht modifizieren. Ich vermute, sie wurde im Bestienmeister-Band nur der Vollständigkeit halber nochmal aufgeführt und nicht als Ausnahme für die 10 Seiten vorher aufgestellte Regel zum Reiterkampf. Direkt unter der Regel wird nämlich auf Freihändigkeit eingegangen, hier ist aber bloß davon die Rede, dass der Malus auf Tierführung wegfällt. Wenn, dann wäre hier der richtige Ort gewesen, um eine Ausnahme durch Freihändigkeit anzumerken - direkt unter der besagten Regel. Aber das ist natürlich, wie immer, nur meine Interpretation. Wie es RAI ist, können halt nur die Autoren sagen.
LG
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Nur dass Freihändigkeit aus dem Grundregelwerk kommt und die Regel, dass nur zweihändige Reiterwaffen vom Pferderücken geführt werden können, aus dem Bestienmeister-Band. Freihändigkeit kann die Regel aus dem Bestienmeister-Band also noch gar nicht berücksichtigt haben und diese daher meiner Meinung nach auch nicht modifizieren. Ich vermute, sie wurde im Bestienmeister-Band nur der Vollständigkeit halber nochmal aufgeführt und nicht als Ausnahme für die 10 Seiten vorher aufgestellte Regel zum Reiterkampf. Direkt unter der Regel wird nämlich auf Freihändigkeit eingegangen, hier ist aber bloß davon die Rede, dass der Malus auf Tierführung wegfällt. Wenn, dann wäre hier der richtige Ort gewesen, um eine Ausnahme durch Freihändigkeit anzumerken - direkt unter der besagten Regel. Aber das ist natürlich, wie immer, nur meine Interpretation. Wie es RAI ist, können halt nur die Autoren sagen.
Wie gesagt ließt sich die Erläuterung von Freihändigkeit auf S. 28 für mich nicht wie eine abschließende Liste. Ansonsten halte ich es auch für eine sehr weite Interpretation, quasi von einem copy & paste Fehler auszugehen. Ich würde mich da an den RAW halten: Freihändigkeit macht, was bei Freihändigkeit steht und das bedeutet, dass mit Freihändigkeit die allgemeine Regel auf S. 38 nicht gilt.
Bestienmeister Seite 37 gibt es unter Schusswaffen die Meisterschaft: Berittener Schütze.
Die nur Schwelle 1 ist und auch etwas anderes macht, oder?
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Seid Ihr bei Fernkampfwaffen oder Nahkampfwaffen?
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Noch sind wir bei Fernkampfwaffen. :) Aber für Freihändigkeit macht das ja keinen Unterschied, denn die Meisterschaft lässt grundsätzlich die Nutzung von zweihändigen Waffen vom Pferderücken aus zu, egal ob es sich bei ihnen um Nah- oder Fernkampfwaffen handelt.
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Nun, wir haben einmal
Verfügt der Reiter über die Meisterschaft Freihändigkeit,
entfällt der Malus auf Tierführung. Dadurch sind auch
zweihändige Reiterwaffen vom Pferderücken ohne jede Einschränkung
nutzbar.
und
Freihändigkeit: Als Reiter oder Kutscher hat der Abenteurer
erlernt, mit Schenkeldruck, Pfiffen, Befehlen und minimalen
Einwirkungen seine Tiere zu lenken, sodass er beide Hände
frei hat. Dadurch kann er Waffen mit dem Merkmal Zweihändig
vom Rücken seines Reittiers aus einsetzen.
Ich gehen davon aus, dass der Text auf Seite 38 nur Copy&Paste vom GRW Seite 134 (mit dem einzigen Unterschied, dass man "Merkmal" nicht kursiv geschrieben hat).
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Ich gehen davon aus, dass der Text auf Seite 38 nur Copy&Paste vom GRW Seite 134 (mit dem einzigen Unterschied, dass man "Merkmal" nicht kursiv geschrieben hat).
Mein Punkt ist der, dass das Wort "auch" in dem Text von BM Seite 28 eine nicht abschließende Auflistung impliziert, nämlich im Sinne von "das gilt auch, aber nicht nur, für ...". Und im Gegensatz dazu ist der Regeltext von Freihändigkeit sehr eindeutig formuliert.
Außerdem halte ich eine Interpretation für relativ gewagt, wenn sie auf der Annahme aufbaut, dass eine eigentlich eindeutige Textstelle (nämlich der Regeltext der Meisterschaft Freihändigkeit) ein copy & paste Fehler ist und an dieser Stelle eine erratierte Version der Meisterschaft fehlt. Es kann natürlich sein, dass das wirklich der Fall ist und ein Autor das bestätigt, aber bis dahin finde ich persönlich es nicht schlüssig, davon auszugehen.
edit: Präzisierung
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Zumal man bei copy&paste auch davon ausgehen könnte, das die Regel so passte, wie sie ist. Muss also kein Fehler sein und sehe hier auch nicht warum.
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Ich lese dieses "auch" anders. Dass man nicht nur einhändige Reiterwaffen ohne Malus führen kann, sondern auch zweihändige Reiterwaffen.
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Ich lese dieses "auch" anders. Dass man nicht nur einhändige Reiterwaffen ohne Malus führen kann, sondern auch zweihändige Reiterwaffen.
Das wäre dann genau das, was Schlachtreiter schon macht. Aber Schlachtreiter ist nur Schwelle 2 und hat noch eine weitere Auswirkung...
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Oh man
Freihändigkeit: Als Reiter oder Kutscher hat der Abenteurer
erlernt...
Da liegt die Lösung. Auch ein Kutscher kann dann zweihändige Waffen führen. Da er aber andere Begebenheiten hat, als ein Reiter (Bewegungsfreiheit), kann ein Kutscher auch andere zweihändige Waffen führen, die auf einem Pferderücken keinen Sinn haben.
Außerdem kann
er Waffen mit dem Merkmal Zweihändig vom Rücken seines
Reittiers mit nur einer Hand vollumfänglich nutzen, sofern
sie das Merkmal Reiterwaffe tragen.
Da ist schon ein Unterschied.
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Es würde mich sehr überraschen, wenn Splittermond an dieser Stelle so unscharf ist und eine eigentlich eindeutig formulierte Meisterschaft so sehr für Interpretationen offen lässt.
edit:
Schlachtreiter erlaubt einem nur die Nutzung von zweihändigen Reiterwaffen mit einer Hand, ja, aber im Ergebnis führt das zu genau dem gleichen (Nutzung zweihändiger Reiterwaffen wird ohne Mali auf Tierführung möglich) wie deiner Interpretation folgend, Anmar, die Schwelle 3 Meisterschaft Freihändigkeit.
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Ich glaube eher, dass wir einen Bug gefunden haben, denn
Kampf mit zweihändigen Waffen
Die in der Ausrüstungsliste (S. 183) mit dem Merkmal Zweihändig
gekennzeichneten Waffen können nur mit zwei Händen geführt
werden. Sie richten mehr Schaden an als die übrigen Waffen,
doch ist es nicht möglich, mit ihnen einhändig zu kämpfen
oder gleichzeitig einen Schild zu tragen.
Man hat wohl diese Passage nicht beachtet.
Edit: Kann man denn mit der Meisterschaft: "Freihändig" denn auch eine einfache Sense (MSK Seite 29) vom Pferd benutzen?
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Ich sehe keinen Grund wieso das nicht gehen sollte.
Immerhin ist das auch eine Schwelle 3 Meisterschaft, da sollte sowas drin sein.
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Ich denke auch, dass für eine Schwelle 3 Meisterschaft eine uneingeschränkte Nutzung zweihändiger Waffen vom Pferderücken aus vollkommen angemessen ist.
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Ich glaube eher, dass wir einen Bug gefunden haben, denn
Kampf mit zweihändigen Waffen
Die in der Ausrüstungsliste (S. 183) mit dem Merkmal Zweihändig
gekennzeichneten Waffen können nur mit zwei Händen geführt
werden. Sie richten mehr Schaden an als die übrigen Waffen,
doch ist es nicht möglich, mit ihnen einhändig zu kämpfen
oder gleichzeitig einen Schild zu tragen.
Man hat wohl diese Passage nicht beachtet.
Nö, eigentlich nicht. Nur werden halt mit Schlachtreiter zweihändige Reiter-Waffen zu einhändigen - der klassischste Fall dafür ist die Lanze, die man zu Pferd halt eher einlegt, statt sie beidhändig als Speer zu führen.
Insgesamt finde ich den Status der zweihändigen Waffen (nicht unbedingt den von Waffenkombinationen wie Schild+Einhänder oder Einhänder+Einhänder, die sind schwieriger) schon recht klar:
-grundsätzlich zu Pferd nicht verwendbar
-mit Schlachtreiter werden zweihändige Reiterwaffen einhändig führbar und damit nutzbar
-mit Freihändig werden alle zweihändigen Waffen vom Pferd aus führbar