Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: derKönigVomLegoland am 19 Dez 2016, 12:13:59
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:)
Hallo.
GRW: Seite 177
Intervall: Das Intervall bestimmt, wie oft ein Abenteurer Zähigkeitsproben ablegen muss, um den weiteren Krankheitsverlauf zu bestimmen.
Gemessen wird in Ruhephasen, den ein erkrankter Abenteurer kann am Tag mehrere Ruhephasen einlegen und so schneller von der Krankheit kurieren.
Was bedeutet das?
Am Beispiel Grabfäule: Intervall 5 Ruhephasen.
Heißt das, dass der Charakter nach 5 Ruhephasen 1x würfeln kann, um den Zustand der Krankheit zu verändern?
In welchem Zeitraum muss/darf er die Ruhephasen einhalten?
a) Kann er jeden Tag eine Ruhephase zu 6h machen und somit nach 5 Tagen den ersten Wurf machen?
b) Kann er die 5 Ruhephasen in einem Stück konsumieren (also 30h ruhen) und dann den ersten Wurf machen?
:-)
Edit: Lesbarkeit
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Kann er die 5 Ruhephasen in einem Stück konsumieren (30h) Ruhen und dann den ersten Wurf machen?
Gerade keine Zeit mir die Krankheiten nochmal anzuschauen, aber hierzu schon mal: Es sind maximal zwei Ruhephasen pro Tag möglich (GRW S. 173).
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^Man kann also nach 2 1/2 Tagen die Probe machen, wenn man sich quasi die ganze Zeit über im Bett befindet. Dann wird nach der 5. Ruhephase (die vermutlich am Tag dann sein wird) die entsprechende Probe gemacht um den Zustand zu verändern.
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Interessanterweise hieße dies, dass man mittels durchgemachter Nächte das Voranschreiten der Krankheit verzögern könnte, bis man zum Beispiel einen guten Heiler zur Stelle hat - und dass man keine strikte Bettruhe halten sollte, bis das der Fall ist.
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Interessanterweise hieße dies, dass man mittels durchgemachter Nächte das Voranschreiten der Krankheit verzögern könnte, bis man zum Beispiel einen guten Heiler zur Stelle hat - und dass man keine strikte Bettruhe halten sollte, bis das der Fall ist.
Steht da nicht im GRW, dass sich durch diese vorgezogenen Proben der Zustand niemals verschlechtern kann?
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Ich vermute an der Stelle ein Artefakt einer früheren Regelversion.
Laut GRW kann man durch eine zweite Zähigkeitsprobe am gleichen Tag (durch eine zweite Ruhephase) keine Krankheitsphase absacken. Der Haken daran: Es gibt laut GRW keine Krankheit mit einer Intervalldauer von 1 Ruhephase, zwei Zähigkeitsproben an einem Tag wird man also niemals würfeln. Aber es zeigt, dass sich die Regeldesigner des Problems bewusst waren und es entsprechend umgehen wollten.
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Gibt es mittlerweile ein Update auf die Frage? Für mich ist das GRW hier sehr unklar formuliert.
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Nein, dazu gibt es aktuell kein Update (und damit ist auch in der nächsten Zeit nicht zu rechnen, da die Kapazitäten der Regelredaktion anderweitig gebunden sind).