Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Shednazar am 28 Aug 2016, 14:05:05
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Liebe Splitterträger,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Herstellung von Gegenständen und v.a. die damit verbundenen Kosten richtig verstanden habe, darum würd ich hier noch gern näher darauf eingehen.
Wobei es mir (vorerst) mehr darum geht, Gegenstände käuflich zu erwerben (in unserer Gruppe beherrscht niemand ein Handwerk bzw. Edelhandwerk) - aber auch wie das im Zuge von Relikten abläuft (darum auch im Titel in Klammer, da mir schon bewusst ist, dass Relikte nicht "hergestellt" werden).
Beispiel 1:
Wenn ich einen hochwertigen Dolch käuflich erwerben möchte - zB. mit Waffenschaden +1 und Bonus auf Klingenwaffen +1 - käme ich auf Qualität 3.
Das heißt ich müsste dafür beim Händler den Listenpreis eines Dolches, also 3L, multipliziert mit dem Faktor 10 (GRW S.181) für Qualitätsstufe 3, also 30 Lunare bezahlen?
Worauf beziehen sich dann aber die Kosten auf S. 143 GRW? In dem Fall wären das für Qualitätsstufe 3: 3L + 60L, also 63 Lunare.
Bzw. wird unter folgendem Beitrag sogar angegeben, dass der Grundpreis immer 10L beträgt, in dem Fall wären es also 70 Lunare. http://forum.splittermond.de/index.php?topic=2488.msg44475#msg44475 (ich konnte die Regel, die besagt, dass der Basiswert 10 L beträgt, jedoch nicht auf S. 145 GRW finden)
Beispiel 2:
Wie sieht das dann zB. mit einem Strukturgeber Artefaktstufe 3 (zB. für den Spruch Leichte Heilung) aus? Ein "normales" Metallamulett - also keine erhöhte Qualitätsstufe - insoferne minimum 10 L plus - abermals - 60 L für Stufe 3?
Beispiel 3:
Wenn ich meinem Charakter zu Spielbeginn ein Relikt mit der Stufe 3 geben möchte. Eben zB. besagtes Amulett, muss ich dafür dann Ressourcenpunkte in Höhe von 3 ausgeben? Also für die Qualitätsstufe des Strukturgebers - die Materialqualität beträgt ja in dem Fall 0. (Anders wäre es bei einem besseren Material - siehe Mondstahlklingen, da käme für die Materialeigenschaft nochmal 1 Punkt dazu, der auch finanziell abgegolten werden kann.)
Richtig?
Das gilt auch für Legendäre Kräfte (ab MSK S. 100)?
Ich verwirre mich gerade selbst - und werde da sicher noch ein paar Zusatzfragen haben. ; )
Aber danke schon mal im Voraus!
Grüße,
Shed
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Die Kosten für die verbesserte Gegenstände wurden mit dem Erscheinen von Mondstahlklingen erratiert und entsprechen nicht mehr der ersten Auflage für das GRW.
Inzwischen werden pauschale Aufschläge auf den Gegenstand gerechnet: Ein Dolch der Qualitätsstufe 3 kostet nun 3 Lunare Grundpreis + 60 Lunare Qualitätsverbesserung, also insgesamt 63 Lunare.
Dasselbe gilt nun auch für Strukturgeber: Grundpreis + Aufschlag durch Qualitätsverbesserung.
Bei den Relikten hast du alles richtig verstanden.
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Erstmal danke!
Die Kosten für die verbesserte Gegenstände wurden mit dem Erscheinen von Mondstahlklingen erratiert und entsprechen nicht mehr der ersten Auflage für das GRW.
Aber: ich hab sowohl das erratierte GRW (im Taschenbuchformat, also zweite Auflage) als auch Mondstahlklingen. Von dort hab ich auch die Angaben. Aber ich nehme mal an, dass die Angabe der 10 L hier im Forum noch von davor sind.
Inzwischen werden pauschale Aufschläge auf den Gegenstand gerechnet: Ein Dolch der Qualitätsstufe 3 kostet nun 3 Lunare Grundpreis + 60 Lunare Qualitätsverbesserung, also insgesamt 63 Lunare.
Dasselbe gilt nun auch für Strukturgeber: Grundpreis + Aufschlag durch Qualitätsverbesserung.
Ok, danke. D.h. die 10 Lunare Grundpreis für höherwertige Gegenstände fällt weg? (Bzw. wie ist das dann bei eben zB. dem besagten normalen Amulett? Da müsste dann der SL einen Grundpreis festlegen, denke ich.)
Bei den Relikten hast du alles richtig verstanden.
Na immerhin. ; ) Danke!
Edit: Worauf beziehen sich aber dann die von mir genannten Preise auf S. 181 GRW?
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Die Preisliste auf S. 181 des GRWs ist leider ein Fehler, der bei der Neuauflage durchgerutscht ist. Hier auch ein Autorenkommentar dazu:
Die Tabelle auf S. 181 wurde schlicht übersehen. Es gilt nur noch die neue Tabelle auf S. 143.
:)
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Die Preisliste auf S. 181 des GRWs ist leider ein Fehler, der bei der Neuauflage durchgerutscht ist. Hier auch ein Autorenkommentar dazu:
Die Tabelle auf S. 181 wurde schlicht übersehen. Es gilt nur noch die neue Tabelle auf S. 143.
:)
Aaaalles klar! Herzlichen Dank. ; )
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Aber ich nehme mal an, dass die Angabe der 10 L hier im Forum noch von davor sind.
Der Forenbeitrag ist vom November 2014 und damit nicht mehr aktuell.
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Aber ich nehme mal an, dass die Angabe der 10 L hier im Forum noch von davor sind.
Der Forenbeitrag ist vom November 2014 und damit nicht mehr aktuell.
Danke. Wobei das Alter des Forenbeitrags nichts mit dessen Aktualität zu tun haben muss. Hätte ja auch sein können, dass das mit den 10L nachwievor irgendwo im (auch erratierten) GRW zu finden ist, ich aber nur überlesen habe. ; )