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Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: heinzi am 07 Jul 2016, 16:18:02

Titel: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: heinzi am 07 Jul 2016, 16:18:02
In Vorbereitung meines AB stellt sich bei mir die Frage nach der Wirkung eines gefälschten Elixiers und der erforderlichen Zutaten/Herstellungskosten

Beispiel Heiltrank (Q2 (Fälschung))
- Wirkung wie Heiltrank Q0?
- gar keine Wirkung?

- Herstellungskosten wie bei Heiltrank Q0?
- so gut wie keine Herstellungskosten?
- Sammelprobe für Zutaten erlaubt/notwendig?
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: Yinan am 07 Jul 2016, 16:25:55
- Herstellungskosten wie bei Heiltrank Q0?
- so gut wie keine Herstellungskosten?
- Sammelprobe für Zutaten erlaubt/notwendig?
Steht im GRW S. 144:
Die Materialkosten entsprechen einem Drittel der Kosten eines Gegenstandes mit Qualität 0.

Die ersten beiden Fragen.. kA. Ich würde jetzt annehmen, dass wenn es überhaupt eine Wirkung hat, dann Q0... aber vermutlich eher keine Wirkung.
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: Bastion am 07 Jul 2016, 19:38:15
Rein logisch betrachtet hat dieser Heiltrank nur eine sehr schwache (vll. 1-2LP), keine (schmeckt nach Himbeere) oder eine völlig unvorhersehbare (Benommenheit, Angstzustände,....).
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: TrollsTime am 08 Jul 2016, 11:17:23
Kosten = 1/3 der kosten eines Elixiers der tatsächlich beabsichtigten Wirkung.

Nicht "der gelogenen Wirkung"
Nicht "der tatsächlichen Wirkung"
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: Yinan am 08 Jul 2016, 11:26:18
Kosten = 1/3 der kosten eines Elixiers der tatsächlich beabsichtigten Wirkung.
Nope.
Das GRW sagt was anderes, wie von mir oben schon geschrieben:
Steht im GRW S. 144:
Die Materialkosten entsprechen einem Drittel der Kosten eines Gegenstandes mit Qualität 0.
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: TrollsTime am 08 Jul 2016, 11:47:59
Was steht da genau?
Um welchen Sachverhalt geht es dort?

Wenn ich ein Elixier der QS2 beispielsweise herstelle, sind die kosten 1/3 der Kosten eines "Elixiers QS 2"
Da ändert sich nichts dran, wenn ich das Elxier versemmle.
Wenn ich das jetzt mitbekomme und trotzdem als Elixier QS2 verkaufe, ist das schon mal ein Sachverhalt.

Dann kommt wahrscheinlich dein Beispiel. Zweiter Sachverhalt.

Und zu guter Letzt Zufalls- und Nebenwirkungen.

Ach nein, die Flasche Wasser gibt es auch noch, die aber offiziell ein wunderschönes Stärketonikum sein soll.
Titel: Re: Wirkung gefälschter Alchemika
Beitrag von: Yinan am 08 Jul 2016, 11:53:54
Es ging mir gerade um gefälschte Alchemika nach den Regeln.
Ein gefälschter Gegenstand kostet bei der Herstellung immer 1/3 der Kosten der Q0 Variante des Gegenstandes.

Wenn du also ein Q2 Heiltrank fälschen willst, zahlst du trotzdem nur 1/3 der Kosten eines Q0 Alchemikums, also 1/3 von 5 Lunaren, also 1 Lunar und 67 Telare.