Splittermond Forum
Regeln => Kampfregeln => Thema gestartet von: derKönigVomLegoland am 16 Mär 2016, 22:00:14
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:)
Nachteile bei einem Streiftreffer:
- entweder den verursachten Schaden um 2 Punkte pro angesagtes Manöver reduzieren
- oder 2 Punkte Betäubungsschaden pro angesagtes Manöver
Meine Frage:
- Was passiert, wenn der Gesamtschaden weniger ausmacht, als die Summe der anzurechnenden Abzüge?
- "Verfallen" dann die überzähligen Abzüge, oder werden sie dann in Betäubungsschaden umgerechnet?
Beispiel:
- Wir gehen von 3 angesagten Manövern aus (die eben misslingen).
- Annahme: Der Gesamtschaden des Angriffs beläuft sich auf 4 Punkte.
- Durch die 3 Manöver müssten 6 Punkte vom Schaden abgezogen werden.
- Was geschieht mit den 2 "überzähligen" Punkten?
- Verfallen sie (die "Strafe" für das Misslingen der Manöver ist ohnehin schon die höchstmögliche, nämlich 0 Schaden) oder werden die 2 "fehlenden" Punkte zusätzlich noch als Betäubungsschaden angerechnet?
vielen Dank für die Erklärung
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Es werden einfach 0 Schadenspunkte verursacht. Da niemand durch Angriffe geheilt werden soll, bleiben es also auch bei mehr Manövern weiterhin 0 Schadenspunkte.
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Moment, das verstehe ich nicht.
Der Angreifer hat die Wahl entweder den von ihm verursachten Schaden um 2 Punkte pro misslungenem M-Manöver zu reduzieren oder alternativ 2 Punkte Betäubungsschaden pro misslungenem M-Manöver einzustecken.
Was passiert, wenn der Gesamtschaden des Angriffs nicht hoch genug ist, um davon alle misslungenen M-Manöver abzuziehen?
In meinem Beispiel haben wir 3 misslungene Manöver (entpricht 6 Punkten Schadensabzug), aber eben nur 4 Punkte Gesamtschaden.
In diesem Fall würde 1 misslungenes Manöver "ungesühnt" bleiben, außer man rechnet die Strafe für das 3. misslungene Manöver in Betäubungsschaden für den Angreifer um.
Stimmt das so?
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Ich glaube Avalia hat dich da missverstanden.
Ja, wenn der Schaden schon auf 0 reduziert wurde, müssen die übrigen Punkte als Betäubungsschaden selbst erlitten werden.
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Wann genau findet die Wahl denn statt? Das mit dem verpflichtenden Schaden war neu.
Eigentlich gibt es keinen Grund nicht (vor dem Auswürfeln der Schadensmenge) alle Manöver auf reduzierten Schaden umzulegen und dann (schulterzuckend) festzustellen, dass das nicht funktioniert.
Aber gut zu wissen, dass das umgelegt werden muss auf eigenen Schaden.
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Wann genau findet die Wahl denn statt? Das mit dem verpflichtenden Schaden war neu.
Es steht dort nicht 1 zu 1, das ist meine Auslegung des ganzen. Es wird davon gesprochen, dass man, wenn der Angriff keinen Schaden verursacht, man den Betäubungsschaden nehmen muss. Das zielt in der Ursprungsform natürlich auf Manöver, bei denen gar kein Schaden anfällt bei Gelingen. Ich würde es aber auch auf alle anderen Fälle anwenden, in denen kein Schaden (mehr) verursacht wird.
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Wann genau findet die Wahl denn statt? Das mit dem verpflichtenden Schaden war neu.
Eigentlich gibt es keinen Grund nicht (vor dem Auswürfeln der Schadensmenge) alle Manöver auf reduzierten Schaden umzulegen und dann (schulterzuckend) festzustellen, dass das nicht funktioniert.
Aber gut zu wissen, dass das umgelegt werden muss auf eigenen Schaden.
Das Manöver "Entwaffnen" zum Beispiel macht keinen Schaden.
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Ich stöbere gerade in alten Themen und bin hier über etwas gestolpert:
Wann würde Schadensreduktion ins Spiel kommen? Ich gehe mal von einem Streiftreffer aus, der eigentlich 3 EG erfordert hat, der Angegriffene hat SR 2.
A) Gewürfelter Schaden 6, abzgl. SR bleiben 4, also auf Null reduziert für die ersten beiden angesagten EG, 2 Betäubungsschaden für den anderen
oder
B) Gewürfelter Schaden 6, auf Null reduziert für die drei angesagten EG, kein Betäubungsschaden; die SR würde erst etwas bringen, wenn mehr als 6 Schaden gewürfelt worden wäre?
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Die SR wird immer am Ende berechnet. So auch bei Schwäche gegen [Element].