Splittermond Forum
Regeln => Kampfregeln => Thema gestartet von: Connoar am 04 Mär 2016, 23:29:48
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Hallo ich hab da mal ne Frage zur Behinderung und zwar wann sie zum tragen kommt. Bei angelegter Rüstung ist es klar, aber was ist mit dem Schild auf dem Rücken oder der Tuchrüstung im Rucksack.
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Tuchrüstung im Rucksack liegt nicht an, ist wie Gepäck nicht behindernd (sollte jemand 3 Plattenrüstungen im Rucksack schleppen würde ich dennoch einen Malus aufgeben).
Schild und Parierwaffen nur wenn sie kampffähig geführt werden (im Falle von Parierwaffen sogar erst, wenn sie als Nebenwaffe zu einer größeren und schwereren Waffe zusätzlich geführt werden), zumindest handeln das die meisten die ich kenne so ab.
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Falls ihr es etwas genauer regeln möchtet könnt ihr für im Rucksack o. ä. mitgeführte Ausrüstung die Regelung auf S. 181 des GRW verwenden:
Ein Abenteurer kann zusätzlich zu oben erwähnter „Grundausstattung“ und direkt am Körper getragener Kleidung und Rüstung pro Punkt Stärke Gegenstände im Wert von Last 2 mit sich führen. Ein Abenteurer mit Stärke 4 kann also 8 „Lastpunkte“ zusätzlich bei sich tragen, für jeden weiteren Punkt erhöht sich seine Behinderung (siehe S. 165) um 1 Punkt.