Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: derKönigVomLegoland am 03 Mär 2016, 22:38:11
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:)
GRW Seite 187.
Die halbe Gesamt-Behinderung (der getragenen Rüstung) wird außerdem als Malus auf die Geschwindigkeit angerechnet.
Ist das so gemeint, dass die Zahl der halben Gesamtbehinderung direkt von den Metern die sich der Charakter bewegen darf abgezogen wird?
Gilt nach wie vor, dass nicht ganze Zahlen aufgerundet werden (Gesamtbehinderung von 1 --> 0,5 halbe Gesamtbehinderung --> de facto ein Abzug von 1)?
Danke für Klärung
:)
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Jeder Charakter hat einen Geschwindigkeitswert.
Dieser sagt dir, wie schnell du bist.
Dieser Wert wird durch die Behinderung verringert.
Und es wird kaufmännisch gerundet, insofern ja, 0,5 zählt als 1.
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Gilt bei der halben Gesamtbehinderung hier der Wert VOR oder NACH Abzug von Meisterschaften, Verbesserungen, Material und Personalisierungen?
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In diesem Fall:
Danach.
Wenn es sich auf unmodifizierte Werte bezieht, dann steht das explizit da (spätestens seit der Errata sollte das überall der Fall sein). Wenn Meisterschaften und so nicht zählen (siehe z.B. bei Ausweichen) steht das ebenfalls da.
Bei der Geschwindigkeitsreduzierung durch Behinderung steht es nicht da => halbierung nach Abzug durch Gegenstandsqualität, Zauber und Meisterschaften.
Letztendlich musst du aber auch nicht mal runden bei der Halbierung. Man kann sich schließlich auch 7,5m bewegen.
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Läuft - im wahrsten Sinne des Wortes ... ;)