Splittermond Forum
Regeln => Kampfregeln => Thema gestartet von: Girancourt am 25 Nov 2015, 22:20:16
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Vangara schütze euch!
Ich habe in der Suche ggf. einen ähnlichen Beitrag übersehen und brauche eure Hilfe.
In meiner Runde ist folgende Situation aufgetreten: Eine Wächterin mit Lichtmagie "Waffe des Lichtes" kämpft gegen eine Kreatur der Finsternis. Diese hat Empfindlichkeit gegen Lichtschaden, d.h. Lichtschaden wird gegen sie doppelt angerechnet. Soweit so gut. Problematisch wird es nun in dem Moment, wenn die Wächterin die Kreatur trifft. Sie würfelt einen mäßigen Schaden (bspw. 4 Schaden der Waffe plus 2 Lichtschaden), der normalerweise komplett in der SR der Kreatur (SR6) hängen bleiben würde. Wann führe ich nun die Verdopplung der 2 Lichtschaden auf 4 durch? Es wird ja eigentlich nur verdoppelt, da die Kreatur, WENN sie von einer Lichtwaffe echten Schaden nimmt, gegen diesen anfälliger ist. Im Beipiel nimmt die Kreatur aber keinen Schaden, da sie ihn komplett absorbiert in der SR - also auch keine Verdopplung des LS von 2 auf 4? Keine Wunde - keine Empfindlichkeit ausgelöst?
Wenn ich andererseits vor Abzug der SR den LS verdopple, geht nämlich wieder Schaden durch die SR, der ja nun die Kreatur verletzt und die Empfindlichkeit auslöst.
Wo liegt nun die Wahrheit?
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Ich persönlich würde erst verdoppeln und dann die SR abziehen.
Edit:
Eventuell würde ich auch sehen erstmal, woher die SR überhaupt kommen. Kommt das durch ne drübergezogene Rüstung? Dann vlt. erst SR abziehen und dann verdoppeln.
Ist die Haut einfach besonders hart? Dann erst verdoppeln und dann SR abziehen.
Letzteres dann auch wenn durch Zauber wie "Steinhaut" oder so.
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GRW, S. 265: Die Verdopplung des Schadens geschieht vor dem Abzug durch die SR.
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Kleiner Zahlendreher: es ist S. 265. :)
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Ah cool, wusste gar nicht, dass das verregelt ist. Sehr gut, dann ist ja alles paletti :)
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Vielen Dank für eure Antworten - habe es im Regelwerk dank euch gefunden. Problem gelöst!