Splittermond Forum
Regeln => Allgemeine Regelfragen => Thema gestartet von: Jeong Jeong am 02 Nov 2015, 16:42:00
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Haben Strukturgeber nach der MSK Errata weiterhin einen Grundpreis von 10 Lunaren? MSK spricht nur von der Regelstelle zum Grundpreis bei normalen Verbesserungen, aber auf den ersten Blick ist mir nicht so ganz klar, warum Strukturgeber mit der Errata weiterhin den Grundpreis brauchen sollten.
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Nein - es ist eigentlich so gedacht, dass auch Strukturgeber nur ihren Listenpreis + Aufpreis kosten.
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Ok, danke, habe ich mir im Grunde schon so gedacht. Wenn MSK irgendwann mal erratiert wird, könnte man dann ja evtl. noch dazuschreiben, dass neben dem entsprechenden Absatz auf S. 145 auch der zum Grundpreis von Strukturgebern auf S. 254 im GRW nicht mehr gilt. Dann ist es wirklich 100% eindeutig. :)
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Anstatt MSK zu erratieren, kann das doch auch einfach in die eh ausstehenden Errata vom GRW rein, oder?
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Anstatt MSK zu erratieren, kann das doch auch einfach in die eh ausstehenden Errata vom GRW rein, oder?
Würde ich auch vorschlagen.
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Steht da schon längst drin. ;)
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Steht da schon längst drin. ;)
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;). Ehrlich gesagt, habe ich aber die Errata zum GRW noch gar nicht genauer angesehen.
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Äh, du missverstehst. Die sind auch noch gar nicht öffentlich. Konntest also nix lesen. ;)
Es steht aber in der Liste, die aktuell bei der Layouterin liegt.
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Steht da schon längst drin. ;)
Dachte ich mir schon ;)
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Äh, du missverstehst. Die sind auch noch gar nicht öffentlich. Konntest also nix lesen. ;)
Ah ok. Trotzdem sollte ich mir die GRW-Errata nochmal genauer zu Gemüte führen ;)