Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Cerren Dark am 22 Sep 2015, 15:25:25
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Die Meisterschaften "Antäuschen I/II/III" besagen:
(...) Bei der Berechnung von Gesamt-Behinderung und Tick-Zuschlag werden nur die Werte der Ausrüstung sowie etwaige Verbesserungen durch hohe Gegenstandsqualität betrachtet. Andere Modifikationen, zum Beispiel Verringerungen von Behinderung oder Tick-Zuschlag aus Meisterschaften, Zaubern oder einer Personalisierung, kommen ebenso wenig zum Tragen wie temporäre Erhöhungen, zum Beispiel aus Zuständen.
Was ist denn mit dem Spezialfall, dass ich die Gegenstandsqualität einer Rüstung mittels Zauberei (Ritus "Gegenstand verbessern") anhebe? ;D
Zählt die Meisterschaft oder nicht?
Gruß,
Cerren
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Ich würde sagen nein, weil der Gegenstand nicht mehr verbessert ist, wenn der Zauber verfällt oder gebannt wird. Soll bedeuten: Für mich wäre die Dauer nicht lang genug.
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Da beim Zauber explizit steht, dass sich die Gegenstandsqualität erhöht, zählt die Meisterschaft meiner Meinung nach.
Gruß
wlfn
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Naja, in diesem Falle zählt die Beschränkung der möglichen Verbesserung.
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Da der Zauber ja nicht erlaubt, andere Verbesserungen als auf profanem Wege auf die Gegenstände zu legen (ergo: ob ich jetzt die Behinderung oder den Tick-Zuschlag per Zauber oder per Handwerk um 1 reduziert habe ist egal), sehe ich da keine Probleme es zu erlauben (wie es RAW ja auch ist).