Splittermond Forum
Regeln => Kampfregeln => Thema gestartet von: Avalia am 19 Mär 2015, 14:47:02
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Das Manöver Abdrängen formuliert ja folgendes:
"Sollte nicht genügend Platz zum Zurückweichen vorhanden sein, etwa weil der Gegner an eine Wand gedrängt wird oder einen Abhang hinunterstürzen würde, geht er stattdessen vor dem Hindernis zu Boden und gilt als liegend."
Wie ist das, wenn ich jemanden in Richtung Wasser schubse mit diesem Manöver. Landet er dann im Wasser oder gilt das auch als "nicht genügend Platz"-Szenario? Sollte man hier zwischen fußtiefem Wasser und Wasser in dem nicht gestanden werden kann, unterschieden werden? Und wie ist das mit strömenden Gewässern?
Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, den Spieler/den Spielleiter (falls NSC) vor die Wahl zu stellen, bin aber mal auf eure Meinungen gespannt.
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Ich würde sagen, Wasser kann niemals als "nicht genügend Platz gelten", auch wenn man sich natürlich vorstellen kann, dass man darin leichter stolpern kann, doch es wäre halt sehr heftig.
Ansonsten würde ich immer situationsbedingt entscheiden.
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So wie ich das sehe müsste der Gegner dann auch zu Boden gehen. Würde der Gegner ins Wasser fallen können, so müsste er Regeltechnisch auch die Klippe runterstürzen, was er ja nicht tun würde.
Ich denke aber das sollest du mit deiner Spielgruppe selbst entscheiden.
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Würde ich dem Opfer zur Entscheidung freigeben - willst Du ins Wasser oder auf den Boden? Je nach Kreatur und Dramatik können die Antworten da durchaus unterschiedlich ausfallen.
Ebenso übrigens bei Klippen, wenn das Opfer flugfähig ist.
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Ohne jetzt im Buch nachgeschlagen haben, bin ich bei Farnir. Entscheidung des Opfers.
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Ich würde auch das "Opfer" entscheiden lassen.
Wobei es natürlich auch auf die Situation ankommt. Wenn die beiden jetzt am Strand oder so sind und dann dadurch nur die Knöchel im Wasser wären oder so, dann würde ich sagen "man wird zurückgedrängt".
Ist man jetzt auf einem Steg oder so und würde dann ins Wasser reinfallen und mehr oder weniger auch untertauchen können, dann wäre das schon eher die "man fällt auf den Boden" Situation.
Aber letztendlich scheint es mir hier sinnvoller zu sein, das Opfer entscheiden zu lassen, ob es sich nicht lieber im letzten Moment auf den Boden wirft um damit nicht zurück gedrängt zu werden oder nicht.
... das wäre vlt. Sinnvoll das einfach immer so bei "Abdrängen" zu handhaben. Kann man die eine oder andere Situation vorstellen, wo man bei der vermeintliche Klippe einfach runter fallen will (weil da z.B. bereits eine Lichtbrücke oder so darauf wartet, einen aufzufangen).
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Es gibt ja die Reaktion "Fallenlassen", die sollte man wohl zulassen, wenn spätestens damit erübrigt sich die Entscheidung "zu Boden" oder "ins Wasser".
Ich denke, ich werde so handhaben. Das "Opfer" darf diese Reaktion durchführen oder muss ins Wasser. :)
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Ohne jetzt im Buch nachgeschlagen haben, bin ich bei Farnir. Entscheidung des Opfers.
Sehe ich auch so. :)
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Womöglich nicht-ganz-Topic:
Warum kann man niemanden ins Wasser oder die Klippe runter schubsen?
Warum bleibt man vorher liegen?
Und kann ich einen liegenden dann runter schubsen oder rollen?
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Das geht nicht, damit man Instant Kill Aktionen in bestimmten Situationen vermeiden kann. Das wäre schlicht total overpowered und würde auf "Schaff deine Probe oder du stirbst sofort" hinauslaufen.
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Wobei ihr vergessen habt, beim Zauber Stoß diese Schutzregel noch hinzu zu fügen...
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Das geht nicht, damit man Instant Kill Aktionen in bestimmten Situationen vermeiden kann. Das wäre schlicht total overpowered und würde auf "Schaff deine Probe oder du stirbst sofort" hinauslaufen.
Sehe ich auch so. Instant Kill Aktionen finde ich immer schlecht. Auch sollte kein Charakter in die Situation eines "Schaff deine Probe oder du stirbst sofort" kommen. Und Gegner könnten dies dann ja auch anwenden. Das sollte man nie vergessen ;)
Wobei ihr vergessen habt, beim Zauber Stoß diese Schutzregel noch hinzu zu fügen...
Berechtigter Einwand! Macht den kleinen Grad-0 Zauber doch wirklich extrem mächtig. Vielleicht sollte er auf Grad-4 oder Grad-5 aufgewertet werden ;D. Für mich ein Fall für eine Errata.