Autor Thema: Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?  (Gelesen 1949 mal)

Dshafir

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Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?
« am: 23 Jun 2017, 20:48:28 »
N'Abend!
Sehe ich das richtig, dass RAW Schwimmen nicht von der Behinderung durch Rüstung betroffen ist?

Wenn ja, ist hier dringend die Hausregel geboten, dass nicht nur Fertigkeiten, in die BEW eingeht, sondern auch solche, in die STÄ eingeht betroffen sind. Schwimmen ist, soweit ich das feststellen kann, die einzige Fertigkeit, die STÄ aber nicht BEW beinhaltet.

Loki

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Re: Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?
« Antwort #1 am: 23 Jun 2017, 20:51:30 »
Richtig, Schwimmen wird von Behinderung nicht beeinflusst.
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Cherubael

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Re: Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?
« Antwort #2 am: 23 Jun 2017, 20:56:20 »
Ja das hat uns auch erst verwirrt.
Man kann aber die Behinderung einfach als negativen Umstand nehmen und das Problem damit lösen.
"Ich wusste, dass sie wussten, dass ich es wusste.
...
Deswegen ist Ihr Stuhl mit dem Stromnetz verbunden." - Edward Nygma

Xandila

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Re: Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?
« Antwort #3 am: 23 Jun 2017, 23:17:34 »
Guck mal, da wurde schonmal drei Seiten lang über diese Frage diskutiert: :)
http://forum.splittermond.de/index.php?topic=4750.0
Und damit es schneller geht, hier nochmal die Redaktionsaussage dazu aus dem Thread:
Schwimmen in Rüstung? Malus per Umstand. Wer als SL mag kann noch zusätzlich einen Umstand für zu viel Gewicht geben, muss man aber nicht. Oder einen zusätzlich für vollgesogene Kleidung. Immer daran denken: Umstände addieren sich auf. Was für Umstände vorliegen, liegt aber im Ermessensspielraum des SL, wobei dieser sich an unseren nicht abschließenden Vorschlagslisten orientieren kann.

Dshafir

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Re: Schwimmen nicht von Behinderung betroffen?
« Antwort #4 am: 24 Jun 2017, 17:55:12 »
Danke für die Antworten. An die Umstände habe ich nicht gedacht.