Autor Thema: Wirkung und Stärke von Alchemika (Gift) verändern  (Gelesen 5373 mal)

Shednazar

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Re: Wirkung und Stärke von Alchemika (Gift) verändern
« Antwort #15 am: 06 Mai 2017, 17:56:54 »
Darf ich fragen, wo steht, dass man eine AA  gegen das Gift nur würfeln darf, wenn man sich des Giftes bewusst ist?
Wenn es dazu eine explizite Regel gibt, dann hab ich die scheinbar überlesen, sorry.
GRW S. 163/164 (ist genau in dem seitenübergreifenden Text).

Ok. Nun doch auch entdeckt (schon auf S.138), danke! Bitte dann also meine Aussage diesbezüglich vorerst ignorieren.

Edit:
Zu d)
Wenn die Annahme allein reicht (also fluffig erklärt: sich der Charakter einfach von vornherein darauf einstellt dass - in diesem Fall - der Skorpion giftig ist) dann könnte man aber eigentlich grundsätzlich sagen, dass sich die Charaktere immer und gegen jeden Gegner "darauf einstellen", dass er giftig sein könnte, die Waffe vergiftet ist, etc.
So gesehen gälte der Umstand, dass sich die Charaktere des Gift-Angriffes bewusst sind immer.

Ich persönlich würde diese grundsätzliche Annahme, dass ein Gegner giftig sein könnte nicht gelten lassen.
Und ich tendiere auch dazu selbst dann, wenn ein Gegner höchstwahrscheinlich gifitg ist nicht von vornherein eine AA gegen den ersten Giftangriff zuzulassen.

Ich würde da schon einen Unterschied machen.
Wenn jemand (mit guter Begründung) annimmt, dass jemand oder etwas vergiftet ist, dann sollte ihm auch eine AA zustehen.
Das kann ein Erfahrungswert sein (er wurde schon mal gebissen oder von einem grünen Dolch vergiftet, darum ist er bei grüngefärbten Dolchen vorsichtig etc.) oder auch Paranoia (Jeder will mich vergiften!!! - das kann dann zwar andere (negative) spielerische Auswirkungen haben, aber nicht im Fall des AA gegen Gift) oder was auch immer.

Wenn also Ghoule normalerweise giftig sind, aber nicht alle, der Charakter das auch weiß (zumindest, dass sie eigentlich giftig sein sollten), dann aber auf eine Runde Ghoule trifft, die nur halb/halb giftig sind, dann würd ich ihm nicht erst nach dem ersten Biss eine AA gegen Gift zugestehen - so unter dem Motto: "Ah, die sind ja doch giftig, hab ich also richtig eingeschätzt, ab jetzt wehr ich mich."
Genauso gegen einen Gegner, der ziiiiemlich giftig aussieht - aber man es nicht 100%ig weiß.
Oder gegen eine Falle, die man auslöst.

Grenzwertig wäre es jedoch zB. bei einem Assassinen mit einem vergifteten Dolch.

Sobald ein Spieler jedoch sagt: "Mein Charakter geht davon aus, dass der Gegner giftig ist oder eine vergiftete Waffe trägt.", dann würde ich das auch gelten lassen.
(Ich würde mit dem Spieler dann mal grundsätzlich darüber reden, aus welchem Beweggrund er das macht. Aber ich würd nicht von Vornherein sagen: Naa, das lass ich nicht zu.)
« Letzte Änderung: 06 Mai 2017, 18:14:36 von Shednazar »