Autor Thema: Betäubungs- und Kanalisierungsschaden über Todgeweiht  (Gelesen 1195 mal)

Draconus

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Was ich bereits weiß: Betäubungs- und Kanalisierungsschaden zieht keine Wundmali nach sich. Spätestens sobald man den Letzten Lebenspunkt (aus todgeweiht) durch Betäubungsschaden verloren hat wird man bewusstlos (sobald man bei der untersten Gesundheitsstufe ankommt, also Todgeweiht, muss man eine Probe ablegen). Weitergehender Betäubungsschaden wird wie echter Schaden behandelt.
Nach Notation gilt zudem: Erst echter Schaden, dann Betäubungsschaden, dann kanalisierter Schaden.

Frage 1:
Gelten die Regeln die für Betäubungsschaden gelten auch alle für Kanalisierten Schaden? Ich fände es nämlich logisch, aber es steht so nicht im Regelwerk, nach dem könnte man trotz 40 kanalisiertem Schaden noch weitermachen, bis der Betäubungsschaden Todgeweiht erreicht und der kanalisierte Schaden schon vermutlich 5 Gesundheitsstufen unter Todgeweiht füllt, erst dann wird man bewusstlos.

Frage 2:
Wie wird der weitere Schaden nun gehandhabt? Ändert man Betäubungschaden in echten Schaden um? Oder wandelt man kanalisierten Schaden um? Denn einfach nur zusätzlichen echten Schaden erhalten wäre merkwürdig (und eine sicherlich falsche, aber mögliche Interpretation des Regeltextes). Man würde ja, den nächsten Punkt Betäubungsschaden unter Todgeweiht schieben, welcher wieder echter schaden wird...
Ich weiß, dass ich verrückt bin, normal ist langweilig

p.s. das großartige Profilbild stammt von Joshua Carrenca und es ist eigentlich... größer