Autor Thema: Tickzuschlag und sofortige Reaktion?  (Gelesen 2407 mal)

Saalko

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Tickzuschlag und sofortige Reaktion?
« am: 15 Apr 2015, 18:29:42 »
Hallo, ich wollte mal kurz nachfragen weil ich mir unsicher bin.

In meiner Gruppe wird es aktuell so gehandhabt, dass der Tickzuschlag auf jede Aktion angesetzt wird. Also auch auf Schildabwehr. Ist das korrekt? Schließlich ist eine ReAktion auch eine Aktion.


Horus

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Re: Tickzuschlag und sofortige Reaktion?
« Antwort #1 am: 15 Apr 2015, 18:42:17 »
Bei Rüstungen und Schilden steht im GRW, dass die Tickzuschläge bei sofortigen Aktionen und Gelegenheitsangriffen zählt.
Durch diese Trennung, welche Gelegenheitsangriffe (Reaktion) extra aufführt, gehe ich davon aus:
Nein, Abwehrreaktionen sind davon nicht betroffen.
Kontinuierliche Aktionen wie Waffe bereitmachen, Zauber vorbereiten, Bewegen und Gegenstand verwenden werden auch nicht beeinträchtigt. Sehr wohl aber das Abfeuern der Fernkampfwaffe und Auslösen des Zaubers.

Siehe GRW S. 187, Beschreibung der Werte von Rüstungen und Schilden
« Letzte Änderung: 15 Apr 2015, 18:45:11 von Horus »
"Gott würfelt nicht." - "Ich hab's gewusst: Spielleiterwillkür!" - Frei nach einem Sketch von www.lustigesrollenspiel.de

Quendan

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Re: Tickzuschlag und sofortige Reaktion?
« Antwort #2 am: 15 Apr 2015, 18:48:00 »
Horus hat Recht. Es werden nur sofortige Aktionen und der GA beeinträchtigt.

Reaktionen sind keine Aktionen. Wenn beides gemeint ist, heißt es Handlungen. Siehe auch der Glossar des Regelwerks.

Finarfin

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Re: Tickzuschlag und sofortige Reaktion?
« Antwort #3 am: 15 Apr 2015, 19:33:25 »
Cool, das wertet die schnelle Schildverteidigung auf, mit der ich Anfang des Sommers rechnen kann (wenn die XP-Progression so bleibt, wie sie ist).