Autor Thema: Furchterregend: Gegen wen?  (Gelesen 4965 mal)

Cifer

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Furchterregend: Gegen wen?
« am: 13 Aug 2014, 19:59:24 »
Zur Eigenschaft Furchterregend habe ich eine Frage: Wann wird diese Eigenschaft ausgelöst?

Wenn man einem Furchterregenden Wesen begegnet?
Wenn man einem Furchterregenden Wesen begegnet, das einem freundlich gesonnen ist?
Wenn man einem Furchterregenden Wesen begegnet, das einem gegenüber neutral gesonnen ist?
Wenn man einem Furchterregenden Wesen begegnet, das einem feindlich gesonnen ist?
Wenn man einem Furchterregenden Wesen im Kampf begegnet?
Wenn man einem Furchterregenden Wesen zum wiederholten Mal (im Kampf) begegnet?

(Seltsamerweise schafft es irgendwie kein Spiel mit Furchtregeln, mal zu definieren, wann genau man die Proben würfeln muss)

Grimrokh

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #1 am: 13 Aug 2014, 20:38:23 »
Ich würde sagen, sobald ein Abenteurer das Wesen bewusst wahrnimmt ;) und noch nicht weiß wie es ihm gesonnen ist.
Wenn sich das Wesen dann friedfertig oder gar freundlich zeigt, würde ich den Zustand wieder entfernen.

Die Frage ist aber, wie man damit umgeht, wenn ein Recke schon mehrmals zB einen Ghul bekämpft und besiegt hat. Irgendwann sollte er dann mEn abgebrüht genug sein um nicht jedes Mal aufs Neue Angst zu bekommen (bzw. eine Probe ablegen müssen).
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anireyk

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #2 am: 13 Aug 2014, 20:49:57 »
So etwas würde ich als typischen positiven Umstand sehen.

Grimrokh

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #3 am: 14 Aug 2014, 07:51:50 »
Grundsätzlich natürlich der richtige Ansatz (wofür gibt es schließlich die Umstände) - aber wenn dein Ghuljäger seinem 1.000sten Ghul begegnet und immer noch jedes Mal extra würfeln muss ob er nicht diesmal vielleicht doch wieder angsterfüllt ist, nachdem ihn die letzten paar Dutzend Leichenfresser absolut kalt gelassen haben, dann hielte ich das doch für eher skurril.

Aber gut, in den meisten spielrelevanten Fällen kann man wie gesagt sicher praktikabel mit Umstand-Boni arbeiten. Und der erfahrene Ghuljäger wird wohl mit Sicherheitswürfen ziemlich auf der sicheren Seite sein, aber würfeln müsste er ohne 'Take 7 Regel' trotzdem jedes Mal aufs neue wenn ihm nicht schon eine gewürfelte 1 reicht.
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Quendan

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #4 am: 14 Aug 2014, 13:09:17 »
Ich stimme Grimrokh generell zu: Immer dann, wenn das Wesen getroffen wird und es eben nicht explizit freundlich gesonnen ist. Die letzte Entscheidung liegt hier beim SL, da man nicht jede denkbare Situation hier in harte Regeln fassen kann.

Grundsätzlich natürlich der richtige Ansatz (wofür gibt es schließlich die Umstände) - aber wenn dein Ghuljäger seinem 1.000sten Ghul begegnet und immer noch jedes Mal extra würfeln muss ob er nicht diesmal vielleicht doch wieder angsterfüllt ist, nachdem ihn die letzten paar Dutzend Leichenfresser absolut kalt gelassen haben, dann hielte ich das doch für eher skurril.

Da ist es dann aber mE die einzige praktikable Lösung auf einen vernünftigen SL zu vertrauen. Denn harte Regeln für sowas inklusive Strichlisten für einzelne Monster halte ich für solche Fälle für absurd umständlich.

Zitat
Aber gut, in den meisten spielrelevanten Fällen kann man wie gesagt sicher praktikabel mit Umstand-Boni arbeiten. Und der erfahrene Ghuljäger wird wohl mit Sicherheitswürfen ziemlich auf der sicheren Seite sein, aber würfeln müsste er ohne 'Take 7 Regel' trotzdem jedes Mal aufs neue wenn ihm nicht schon eine gewürfelte 1 reicht.

Ich würde hier trotzdem mit Umständen arbeiten. Und wenn man halt schon zwei Dutzend Ghule bekämpft hat, dann halt mit einem stark positiven Umstand oder gar einem Kinderspiel. Und wenn er seine fünf Dutzend gesehen und besiegt hat, dann würde ich als SL halt gar nicht mehr würfeln lassen, weil es keine Herausforderung ist. Denn wie immer gilt: Der SL entscheidet, wann gewürfelt wird - und gewürfelt werden sollte nur bei einer Herausforderung.


SeldomFound

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #5 am: 14 Aug 2014, 13:36:47 »
Und eigentlich sollte ein erfahrener Untoten-Jäger schon eine durchaus hohe Entschlossenheit haben zusätzlich mit Schwerpunkt "Furcht widerstehen" und Unbeirrbar. Und dann hat man auch schon einen Fertigkeitswert, bei dem man nicht mehr zu würfeln braucht.
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Khalayn

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #6 am: 21 Okt 2018, 19:57:16 »
Ich grabe diesen Thread mal wieder aus, da man mit dem Magieband ja selber Wesen mit Furchterregend beschwören kann.

Muss ich dann gegen mein selber beschworenes Wesen (von dem ich ja weiß, dass es furchterregend sein wird) eine Probe auf Entschlossenheit ablegen?
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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #7 am: 22 Okt 2018, 02:42:51 »
Dasselbe in Grün.

Rein nach Regeln: Ja, denn beim Merkmal steht nur, dass man auf Begegnungen mit den Wesen würfeln muss. Ob es zu dir gehört oder nicht spielt so gesehen keine Rolle.
ABER: Auch hier gilt wider gesunder Menschenverstand und die Tatsache, dass du Beschworene Wesen kennst und kontrollierts wäre für mich der Umstand Kinderspiel auf die Ent-Probe. Ansonsten würde Ich die auch nicht verlangen.

Wobei es auch seinen Reiz hat, wenn der Gegner sieht, dass SELBST der Beschwörer Angst vor dem Vieh hat  ;D

Cherubael

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #8 am: 22 Okt 2018, 06:47:21 »
Hmm...
Der Zustand bleibt bestehen, bis das Wesen bezwungen wurde oder die Flucht vor ihm gelungen ist.
Könnte man als wohlwollender SL auch so auslegen, dass man es ja gar nicht bezwingen muss oder will, weil es einem ja gehorcht. Und bezwingen bedeutet auch nicht gleich töten.

Ich denke mal, als das Merkmal eingeführt wurde, ging man noch nicht davon aus, dass die Abenteurer das auf ihrer Seite haben könnte. Allerdings haben Gegner ja grundsätzlich das gleiche Problem: Wenn die einen Verbündeten haben, der das Merkmal besitzt, müssten die auch vor ihm Angst haben (oder abgestumpft sein).

Aus meiner Sicht muss man nicht würfeln. Weder für beschworene Wesen, noch eigene oder Verbündete Kreaturen. Man stelle sich mal vor: Der selbstgebaute Nachtschrecken meines Kumpels kommt von ner Erkundung wieder: Würfeln. Ich wache morgens auf: würfeln. Ich komme aus nem Gasthaus, während das Biest draußen gewartet hat: würfeln.

Das kann so nicht gewollt sein.
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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #9 am: 22 Okt 2018, 10:16:55 »
Dies gilt aber nicht nur für beschworene Wesen, sondern auch für bestimmte Zauber:

- Schreckgestalt kann Angsterfüllt verursachen
- Ängstigendes Objekt kann Angsterfüllt verursachen

Besonders bei letzterem ist die Frage, wer alles würfeln muss. Und wann. Was passiert, wenn mein Zauberer Ängstigendes Objekt auf seine getragene Kettenrüstung zaubert?

gfm

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #10 am: 23 Okt 2018, 21:26:12 »
Das Thema furchterregend treibt mich auch gerade um, da ich z. Zt. an einem Charakterkonzept bastele, das als ein wesentliches Konzept ein untotes Pferd als Reittier (über die Ressource Kreatur) umfassen soll.

Es wäre allerdings suboptimal, wenn der Charakter sich nicht mit den furchterregenden "Besonderheiten" arrangieren könnte...

Saint Mike

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Re: Furchterregend: Gegen wen?
« Antwort #11 am: 22 Nov 2018, 16:43:47 »
Ich sehe furchterregend so ein bißchen wie Levitieren. Es kann seine Wirkung entfalten, muss aber nicht. Daher lasse ich niemals ENT- Proben würfeln, wenn das Wesen/Objekt:

1) ein Verbündeter ist/ihm gehört.
2) keine Gefahr darstellt.
3) bereits eine ENT- Probe bestanden wurde und keine Situation eintrat, die eine erneute "Verschrecklichung" des Wesens/Objektes zur Folge hatte.

In der Regel ergibt sich das aber auch aus dem Spielfluss heraus, ob eine Probe hier angemessen ist, oder nicht. Wirkt ein Ergebnis albern oder unpassend, lasse ich die Probe gleich ganz sein.
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"...und der Ehre geht Demut voran." - Die Bibel, Sprüche 15,33